Das DesignLights Consortium (DLC) veröffentlichte die endgültige Version seiner technischen Anforderungen für LED-basierte Gartenbaubeleuchtung: Version 2.0, ein Update, das den Branchenübergang von traditionellen Beleuchtungsdaten und -metriken zu gartenbauspezifischen Beleuchtungsdaten und Metriken, die die Leistung der Gartenbaubeleuchtung am besten darstellen, fortsetzen wird. Die Änderungen treten am 31. März 2021 in Kraft.

Nach einer Analyse der Stellungnahmen der Interessenträger zu Entwurf 1 der im Mai veröffentlichten Politik und um eine Weiterentwicklung des aufkeimenden Marktes für Gartenbaubeleuchtung zu ermöglichen, stellte der DLC fest, dass eine Änderung der Wirksamkeitsschwelle für die Liste der qualifizierten Gartenbauprodukte (QPL) derzeit nicht gerechtfertigt ist. Die derzeitige photosynthetische Photonenwirksamkeit (PPE) von ≥ 1,90 mol × J -1 bleibt konstant mit V2.0. Der DLC wird diesen Aspekt der technischen Anforderungen in zukünftigen Versionen der Spezifikation überprüfen.
Das DLC Horticultural QPL enthält derzeit mehr als 125 Produkte, von dem mehr überprüft und regelmäßig hinzugefügt werden. Wichtig ist, dass immer mehr Stromversorger bei der Entwicklung von Energieeffizienzprogrammen für gewerbliche Grubber auf die DLC-Spezifikationen für Gartenbaubeleuchtung und QPL angewiesen sind. Etwa ein Dutzend Versorgungsunternehmen benötigen nun die Verwendung von QPL-Produkten als Voraussetzung für EE-Incentives; Viele andere in Nordamerika haben die technischen DLC-Anforderungen in ihre Programme integriert, ohne jedoch die Verwendung von Produkten auf der QPL zu erfordern.
Darüber hinaus bieten zwei Staaten mit Cannabis-spezifischen Energieeffizienzvorschriften einen Compliance-Pfad an, der die Verwendung der DLC Horticultural Lighting QPL zusammen mit einer Schwelle PSA erfordert. Um Lizenznehmer in diesen Staaten zu unterstützen, bietet das DLC Horticultural Lighting QPL einen Suchfilter an, um konforme Produkte für diese Vorschriften leichter zu finden.
Zu den Aktualisierungen in V2.0 der Gartenbautechnischen Anforderungen gehört die fortgesetzte Umsetzung der DLC-Anforderung, dass Hersteller gartenbauspezifische Begriffe verwenden müssen, um die Flusspflege ihrer eingereichten Vorrichtungen zu beschreiben, anstatt in Lumen zu messen. In ähnlicher Weise aktualisiert V2.0 Sprache, um Akronyme zu verwenden, auf die direkt in anSI/ASABE S640: Quantities and Units of Electromagnetic Radiation for Plants verwiesen wird.
V2.0 verlangt außerdem, dass QPL-Produkte von einem Nationally Recognized Testing Laboratory oder dem Standards Council of Canada nach dem ASNI/UL 8800-Standard für Gartenbaubeleuchtung zertifiziert werden. Darüber hinaus erfordert das Update, dass Hersteller Leistungsdaten in Form eines neuen Industriestandards für die Meldung von Aspekten wie Spektralinhalt und Intensitätsverteilung übermitteln (das Dokument TM-33-18 der Illuminating Engineering Society (IES).
Nachdem der DLC im Mai mit der Veröffentlichung von V2.0 Draft 1 einen Kommentar der Stakeholder eingeholt und gesammelt hat, wird er außerdem zwei Änderungen implementieren, um den Testaufwand zu verringern und den Prozess der Überprüfung der Anwendung von GartenbauqPL zu vereinfachen. Dazu gehören die Familiengruppierung, die es Herstellern ermöglicht, begrenzte Tests von Worst-Case-Modellen innerhalb einer Produktfamiliengruppe durchzuführen, die die Einhaltung der DlCs-Anforderungen nachweisen, und eine Private-Labeling-Funktion, die die Auflistung von Produkten unter mehreren Organisationen und Marken ermöglicht, die mit den bereits in qPL aufgeführten Produkten des Erstausrüsters (OEM) identisch sind.
Schließlich führt der DLC mit V2.0 zwei neue optionale Berichtsmaßnahmen ein, die Fluss- und Wirksamkeitsleistungsinformationen über den Bereich der elektromagnetischen Strahlung vermitteln sollen, die häufig mit Wachstums- und Entwicklungseffekten in Pflanzen (280-800nm) verbunden sind. Obwohl dies für die DLC-Qualifikation nicht erforderlich ist, haben die Hersteller die Möglichkeit, diese Maßnahmen für die Notierung in der QPL unter den V2.0-Anforderungen zu melden.










